09.10.2024, 19:27
Die juristische bewertung dazu sieht total anders aus, da ein Vertrag erstmal rechtswidrig gekündigt werden müsste, da die AGB-Klausel ja rechtlich nicht wirksam ist. Aber sowhat. Das ist hier nicht das Thema.
Es geht hier darum, was wir mit den Seitenbetreibern machen, die ihr SMI vermeintlich vorsätzlich und wissentlich nicht befüllen.
Es geht hier darum, was wir mit den Seitenbetreibern machen, die ihr SMI vermeintlich vorsätzlich und wissentlich nicht befüllen.