01.06.2020, 07:00
(29.05.2020, 17:26)derlink_ schrieb:Kannst du dazu mal eine Quelle oder Auszug nennen? Ich bin mir da nicht so sicher ob die StGB über der DSGVO steht.(29.05.2020, 09:56)IronMike schrieb: Ich möchte davon Screen erstellen, um zukünfitges Taraa zu ersparen. Deine Mails muss ich irgendwann nach der DSGVO BestimmungDu darfst den Schriftwechsel sogar ganze 10 Jahre aufheben, nach StGB. Egal was die DSGVO sagt. Nur mal so als OffTopic
der Daten sowieso löschen, den Screen kann ich mir bis an Ende der Welt Einrahmen.
Könnte mir da eher das BGB als Quelle vorstellen.
@Admin/Mod,
wäre es möglich den Post von asmiralda zu bestätigen? Damit es nicht heißt ich hätte das Zitat in mein Post "rein gemalt".
Danke.